Gütertrennung nach Eheschließung / Ehevertrag
vom 28.7.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hierzu habe ich noch folgende Frage: Wenn meine Ehepartnerin und ich in einem notariellen Ehevertrag rückwirkend ab dem Datum unserer Eheschließung Gütertrennung vereinbaren und dabei ausdrücklich den Zugewinnausgleich in Bezug auf eine bestimmte Immobilie ausschließen – ist diese Regelung zwischen uns rechtlich bindend, selbst wenn sie nach außen hin erst ab dem Zeitpunkt der Beurkundung oder Eintragung im Güterrechtsregister wirkt?