Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die können eine Rechtswahl (zB deutsches Recht) treffen - das macht aber nur Sinn, wenn Sie später in Deutschland leben und dann auch dort geschieden werden. Leben Sie später zB in den USA werden diese die deutsche Rechtswahl vermutlich nicht akzeptieren. Bedenken Sie, ein Ehevertrag muss nicht nach deutschen Recht zwingend mit der Heirat abgeschlossen werden - das kann jederzeit nachgeholt werden. Ziehen sie daher nach Deutschland um, so kann das dann unmittelbar nach dem Umzug erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
ich danke Ihnen, dass Sie sich mit meinem Anliegen beschäftigen.
Leider ist meine Frage nicht beantwortet.
Die Rechtswahl alleine regelt ja nicht die gewünschte Gütertrennung und ein Ehevertrag nach Hochzeit kommt nicht in Frage.
Deswegen stelle ich meine obige Frage erneut:
a)
Ich möchte gerne wissen, ob ein Ehevertrag, der in Florida nach lokalen Vorgaben während des Urlaubsaufenthaltes abgeschlossen wird, später in Deutschland anerkannt wird.
b) (abhängig von a)
Oder kann ein Ehevertrag nicht im Urlaubsland geschlossen werden, sondern rechtsgültig nur in einem Land mit Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit?
Besteht die Möglichkeit einen deutschen Ehevertrag im Ausland über die Botschaft abzuschließen?
Ich danke für die konkrete Beantwortung.
Das beantwortet schon Ihre Frage, denn ohne (!) die deutsche Rechtswahl werden Sie auch keine Gütertrennung vereinbaren können nach deutschem Recht und wenn Sie die - wie wir sie hier kennen - Gütertrennung wollen (und dies auch in der Scheidung wollen), müssen Sie erst die Rechtswahl Deutsches Recht treffen. Sie müssen sich also bereits in Amerika entscheiden, ob deutsches Recht gelten soll - wenn Sie aber doch nicht Deutschland ziehen werden, macht diese Rechtswahl keinen Sinn. Angenommen Sie wählen also deutsche Recht und ziehen nach Deutschland, so kann u.U. die Beurkundung in der Botschaft gemacht werden - uU deshalb, weil die das nicht müssen und Sie keinen Anspruch darauf haben. Also fragen Sie vorher nach.
Ein Notar in Amerika kann keine deutsche Rechtswahl beurkunden - USA ist nicht Eu und es gilt nicht Rom III.