Auch mir war das nicht bewußt, ich ging davon aus, daß alles seine Richtigkeit hat und die Behörden richtig handeln, zudem das Kindergeld auf dem Gehaltszettel mit "Erstattung" bezeichnet ist und es ja hätte sein können, daß Familienkasse und Arbeitgeber das Kindergeld untereinander verrechnen. ... Ist die Rückforderung des doppelt gezahlten Kindergeldes, das ich im Vertrauen auf die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Auszahlung für den Lebensunterhalt meines Kindes verbraucht habe, zulässig, bzw. bedeutet eine Rückforderung des vollen Betrages von 18.000 € eine unzumutbare Härte und eine Entreicherung, ja Existenzbedrohung (mein Nettogehalt beträgt 1.200.- €, das Kind lebt noch in meinem Haushalt)? ... Meine Frage: hätte es bei Wahrung der Widerspruchsfrist zusätzlich zur Möglichkeit der Klage gegen den Bescheid weitere Handlungsmöglichkeiten gegeben?