guten abend, mir wird diverses zur last gelegt: §111a abs 3 stpo §316 abs 1,2 stgb §315c abs 1 nr 1,3 stgb §142 abs 1 stgb zur sache selber: im Oktober 2013 fuhr ich angetrunken (0,97g% BAK) verlor kontrolle über mein auto und stiess gegen eine leitplanke, fahrzeug drehte sich mehrfach und ich fuhr weiter.. stellte das auto in einer garage unter, rief meinen vater an und stellte mich daraufhin der polizei...(nummernschild lag samt stossfänger am tatort) laut beschluss soll ein fahrzeug durch meine trümmerteile gefahren sein und unter anderem der hintere linke reifen beschädigt worden sein. unfallzeitpunkt 02.39uhr BAK entnahme 04.40uhr im dezember erhielt ich einen brief vom amtsgericht, beschluss, "im ermittlungsverfahren wegen trunkenheit im verkehr wird dem beschuldigtem die fahrerlaubnis vorläufig entzogen" mit dem text: bitte um kenntnisnahme... jetzt kommt meine frage.: unfall 27.Oktober 2013 Brief 17.Dezember 2013 der führerschein wurde mir direkt in der nacht abgenommen. bis jetzt nichts weiter erhalten, was kann bzw kommt auf mich zu zwecks strafe, dauer des fs entzugs und wie lange soll ich noch auf einen bussgeldbescheid warten?? gibt es eine verjährung denn zeit ist ja schon recht viel vergangen?