20.12.2020
von Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Nach meinem Verständnis ist der Vorstand - da er nur noch aus weniger als der Hälfte der für 2 Jahre gewählten Vorstandsmitglieder besteht - eigentlich nicht mehr "handlungsfähig", sondern dürfte als einzige Handlung nur noch die zeitnahe Einberufung einer Mitgliederversammlung vornehmen, um einen neuen Vorstand zu wählen. ... An welchem Zeitrahmen ist die Neuwahl des Vorstandes gebunden - bzw. gibt es überhaupt einen? Ich gehe davon aus, dass die 2 Restmitglieder des Vorstandes jetzt so lange immer neue Mitglieder (Bekannte/Verwandte) aufnehmen - bis sie sich eine ausreichende Machtposition für die anstehende Wahl verschafft haben. - und je langer man diese Neuwahl verschiebt, um so mehr Neumitglieder.