Einschätzung zu Einstufung in Wiederholungssemester statt Prüfungssemester
vom 1.10.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Meine Argumentation: In der Prüfungsordnung wird kein konkretes Stichtagsdatum genannt. ... Meine Fragen an Sie: Ist die Einstufung in ein Wiederholungssemester rechtlich haltbar, obwohl die Prüfungsordnung keinen Stichtag nennt? ... Da die Inanspruchnahme eines Zusatzsemesters dazu führen kann, dass das Studium (…) nicht in der beabsichtigten Art und Weise weitergeführt werden kann, hat sich der Studierende vor der Beantragung eines Zusatzsemesters (…) beraten zu lassen.