Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie stellen eine recht generelle Antwort, auf die es leider nur eine generelle Antwort gibt.
Es kommt darauf an und zwar auf die jeweilige Prüfungs- oder Promotionsordnung.
Wenn Sie beispielsweise einen Doktorgrad anstreben, müssen Sie einen ersten Abschluss vorweisen, der zur Promotion berechtigt und das ist Ihr Diplom. Gefragt wird dann auch nicht nach anderen, nicht bestandenen Studiengängen.
Wenn Sie ein anderes Studium (M.A., MSc) anstreben in einem artverwandten Feld zu dem eben nicht erfoglreich abgeschlossenen MBA Studium, dann kommt es auch hier auf die entsprechenden Prüfungsordnung an.
Da es in der Bundesrepublik 16 Bundesländer gibt und mehr als 5.000 Studienprogramme, bei denen die Universitäten jeweils eigene Prüfungsordnungen erlassen können, ist daher eine spezifischere Aussage leider nicht möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 21.09.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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