Ein transparenter und nachvollziehbarer Bewertungsprozess ist für Studierende in akademischen Programmen von grundlegender Bedeutung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Studiengängen, in denen es nicht selten zu Unklarheiten in der Zuständigkeit und rechtlichen Basis kommt. Grundsätzlich wird Studierenden ein Anspruch auf faire, nachvollziehbare und transparente Bewertung zugestanden, die aus allgemeinen bildungsrechtlichen Grundsätzen und teils auch aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht abgeleitet wird. Dazu gehört, dass die Bewertungsmaßstäbe, soweit sie die Kompetenzvermittlung und Leistungsbeurteilung betreffen, in gewissem Maße transparent sein sollten. Die Hochschule könnte daher verpflichtet sein, Bewertungsgrundlagen verständlich offenzulegen, vor allem wenn diese zu einem erfolgreichen Studienabschluss beitragen. Die von Ihnen angesprochene Praxis, keine Verbesserungsvorschläge zu geben und die Korrektoren anonym zu halten, lässt sich je nach den spezifischen Regelungen der Prüfungsordnung bewerten. Eine gewisse Begründungspflicht besteht üblicherweise, auch wenn dies in der Praxis oft unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Verwehrung der Einsichtnahme in Multiple-Choice-Prüfungen könnte ebenfalls hinterfragt werden, da Ihnen durch diese Einsicht die Möglichkeit gegeben würde, Ihre Fehler besser zu verstehen und sich weiterzuentwickeln. Zwar ist die Einsichtnahme in Prüfungen nicht immer uneingeschränkt garantiert, jedoch ist es bei digital durchgeführten Prüfungen durchaus möglich, technische Lösungen zur Einsichtnahme unter Berücksichtigung des Datenschutzes anzubieten, was in Ihrem Fall sogar vorgeschlagen wurde. Wenn keine Einsicht gewährt wird, könnte dies ein Fall für eine rechtliche Überprüfung sein, insbesondere falls dies die Studienordnung oder sonstige rechtliche Vorgaben nicht explizit ausschließen.
Bei den Studienmaterialien, insbesondere Skripten, die keine Angaben zur Autorenschaft, zum Erstellungsdatum und zur Versionsnummer enthalten, könnten in Bezug auf wissenschaftliche Standards gewisse Mängel bestehen. Transparenz bezüglich der Urheberschaft und Aktualität von Studienmaterialien ist im akademischen Kontext ein Qualitätsmerkmal, das eine valide Einschätzung der fachlichen und methodischen Richtigkeit ermöglicht. Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung mit solchen Angaben besteht jedoch oft nur implizit, sofern sich daraus ein klarer Mehrwert für die Studierenden ergibt und die Qualität der Lehre sichergestellt wird. Dies hängt aber stark von den jeweiligen Regularien und Normen des akademischen Umfelds ab.
Mithin lässt sich sagen, dass Ihnen grundsätzlich ein gewisses Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zusteht. Inwieweit dies in Ihrem speziellen Fall durchsetzbar ist, hängt jedoch von den Regelungen ab, die für Ihre Hochschule und das Programm gelten. Sie könnten mit einer förmlichen Anfrage an das Prüfungsamt oder durch Vermittlung über Ombudsstellen eine zusätzliche Klärung herbeiführen. Eine weitere Option wäre die Prüfung eines Beschwerdeverfahrens, falls die Studienbedingungen nachhaltig und gravierend hinter den Erwartungen an akademische Standards zurückbleiben.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag, bleiben Sie gesund!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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