Gerichtsvollzieher (GRV), Zwangsvollstreckung privater Schulden mit Verjährung...
vom 23.7.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie sieht folgender Sachverhalt aus? Eine Person, bei der es mal vor sehr langer Zeit Probleme wegen einer Rechnung gab und die damals ein Vollstreckungsverfahren mit GRV eingeleitet hat, hatte sich fast 15 Jahre lang nicht gemeldet, sodass es lange Zeit die Annahme gab, der Fall hätte sich erledigt. Doch dann hat die Person vor einigen Monaten zur großen Überraschung aus dem Nichts -ohne ein Lebenszeichen dazwischen- direkt einen neuen GRV mit der Vollstreckung bzw.