Wochenlang wird kein Internet freigeschalten - Sonderkündigungsrecht möglich?
vom 21.12.2022
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Nach 5 Wochen habe ich gemäß der Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW und anderen Anwaltsseiten den Provider gebeten, innerhalb von 2 Wochen der Freischaltung nachzukommen, da ich ansonsten den Vertrag aufgrund nicht erbrachter Leistung sonder kündigen werde. ... Tatsächlich schrieben sie mir nur, dass mein 14-tägiges Widerrufsrecht verstrichen ist, zwischen uns ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist und sie mich bitten, mich daran zu halten. ... Es scheint mir nicht korrekt, dass sie mich unter dem Hinweis "es besteht ein rechtsgültiger Vertrag" beliebig lange ohne Aussicht auf den Freischaltungstermin warten lassen dürfen.