Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die vertraglich abgeschlossene Leistung (DSL-Vertrag) aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht beziehen.
Insofern kann der Anbieter seinen Pflichten aus dem Vertrag nicht nachkommen.
Grundsätzlich ist bei solchen Vertragsverhältnissen vonnöten, dass Sie dem Anbieter eine Frist zur Nacherfüllung setzen (2 Wochen). Diese Nacherfüllung darf zweimal erfolgen.
Wird diese Frist nicht eingehalten oder scheitert die Nacherfüllung/ Nachbesserung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Fraglich ist, ob Sie hier eine Frist gesetzt haben? Dies wird aus Ihren Schilderungen nicht deutlich. Allerdings ist dem Vertragsanbieter wohl die fehlgeschlagene Nachbesserung ( 2. Technikertermin) zuzurechnen.
Sie sollten hier noch eine einmalige letzte Aufforderung zur Vertragserfüllung binnen zwei Wochen an den Vertragspartner senden. Scheitert auch dieser Versuch, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen