Abmahnung erhalten wegen Newsletter-Mailing
vom 5.11.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
- Bestätigen wir die dort enthaltene Unterlassungserklärung? Darin steht ja, dass die Firma das Recht hat, eine Vertragsstrafe einzufordern.