Der Nachbar (Selbstbauer) hat entlang der (vorher nicht sichtbar markierten) Grundstücksgrenze eine Mauer gebaut, mußte aber, als später der Vermesser zu ihm kam, feststellen, daß er sich dabei an einer Ecke um gute 10cm zu seinen Ungunsten vermessen hat - an dieser Ecke ist seine Mauer zu weit auf seinem Grundstück. Nach Rücksprache ist er gern bereit, uns das so entstandene dreieckförmige Stück Grund (ca. 1,5qm; Quadratmeterpreis ist hier 290€) zu überschreiben oder uns auf beliebige Weise sonstwie Rechte daran einzuräumen, so daß wir unsere an dieser Ecke geplante Mauer bis zu seiner Mauer ziehen können und nicht an unserer Grenze aufhören müssen.