Aufgrund der Tatsachen, dass a) das zweite Doppelhaus nie gebaut wurde, b) diverse eingezeichnete Details nicht dem Ist-Zustand entsprechen und c) der Verlauf der Grundstücksgrenze nicht ersichtlich ist (keine Grenzmarkierung an der Straße, kein Zaun, o.ä.), nahmen wir natürlich an, dass die Treppe vollständig zum Haus gehört bzw. wären wir nie auf die Idee gekommen, dass dem nicht so sein könnte. ... Wir haben daher folgende Fragen: 1)Gehört die Hälfte der Treppe automatisch dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, auch wenn davon auszugehen ist, dass die Kosten der Erstellung der Treppe ausschließlich vom Käufer der bestehenden DHH getragen wurden? ... 2)Falls die Treppe als gemeinschaftliches Eigentum angesehen wird: Können wir die Treppe instand setzen lassen und die Kosten anteilig zur Hälfte weiterreichen oder müssen wir uns vorab gemeinsam über die Instandsetzung (Umfang, Kosten, zu beauftragende Firma, ...) einigen?