In dem Vertrag ist geregelt, dass „Vertrag geschuldete Leistung, mit Ausnahme von Eigenleitungen des Käufers, bis spätestens 15.09.2017 Im Falle der Fristüberschreitung verpflichtet sich der Verkäufer, für jeden angefangenen Monat einen Betrag von pauschal 10€/qm Wohnfläch zur Abgeltung sämtlicher möglicher Ersatzansprüche an den Käufer zu zahlen. Sollten die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen spätestens drei Monate nach Ablauf des vorstehenden Fertigstellungstermins nicht vollendet sein, steht dem Käufer ab diesem Zeitpunkt das Recht auf Geltendmachung des ihm dann tatsächlich entstandenen bzw. entstehenden Schadens zu, wobei die eventuell bis dahin geleisteten monatlichen Zahlungen auf diesen Schaden anzurechnen sind. ... Die Übergabe der Wohnung hat am 05.12.2017 stattgefunden.