Inkassoforderung - Abtretungserklärung i.O.?
vom 16.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Die Forderung ist demnach auch nicht verjährt. Dass der ursprüngliche Gläubiger in den vergangenen 10 Jahren zur Begleichung der Forderung aufgefordert hätte, ist nicht erinnerlich. ... Schreiben, dass das Inkasso mit der Durchsetzung der Forderung von der VerwaltungsGmbH beauftragt wurde.