kostenlose Familienkrankenversicherung für Kinder gekündigt
vom 13.12.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Gegen diesen Bescheid wurde form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt, weil a. h. ... Erstbewertung des Fragestellers: - die Bestätigung einer Kündigung ist unabhängig von einem Widerspruchsverfahren zur Art der Versicherung zwischen dem 01.03. und 31.12.2024 zu erteilen, da kein inhaltlicher Zusammenhang zu erkennen ist. - die geforderte Abgabe der Anträge auf freiwillige Versicherung käme inhaltlich einer Rücknahme des Widerspruchs gleich und ist daher eine unsachgemäße Aufforderung. Fragestellung daher: Darf die AOK die Kündigung der Familienversicherung ab bspw. den 01.01.25 an das laufende Widerspruchsverfahren knüpfen und damit den Wechsel in die PKV verhindern, und welchen Einfluss hätte die Abgabe der Anträge auf den eingereichten Widerspruch?