Klausel im Miet-Aufhebungsvertrag
vom 5.5.2025
für 52 €
beantwortet von
Meine Fragen dazu: - Verliere ich durch Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und insbesondere der genannten Klausel mein Recht auf eine Rückforderung überhöhter Miete? ... - Da der mögliche Rückforderungsbetrag ein Vielfaches der drei Monatsmieten beträgt, die ich bei einer ordentlichen Kündigung noch zahlen müsste, stellt sich für mich die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoller wäre, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben und stattdessen regulär mit Frist zu kündigen.