Ich wohne durch ein duales Studium, in einem vom Betrieb gestellten Wohnheim. Hier werden Azubis Dualis und andere Mitarbeiter beherbergt. Die Mietdauer meines Mietvertrages beträgt 3 Jahre. An dieser Wohnung darf ich nichts verändern. Ich darf nichtmal einen Teppich reinstellen oder sonst etwas ändern. Grundausstattung sind eine kleine Küchenleiste, ein kleiner Tisch, ein Schrank, ein Bett und ein Sideboard. Ich darf keine sonstigen Möbel reinstellen wie z.B. einen kleinen Schuhschrank oder sonstiges. Ein Tisch ist auch nicht erlaubt. Ist die ganze Behandlung des sogenannten Serviced Apartment bei einem dreijährigem Mietvertrag überhaupt rechtens? Ich kann eben kein Wohngefühl entwickeln bei einer Wohnung wo man nichts verändern darf und für mich ist das mehr als ein serviced Apartment, weil ich für die nächsten drei Jahre jeden Tag hier nachhause komme. Könnt ihr mir da weiterhelfen ob das rechtens ist Seiten des Unternehmens?
Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Vermieter bestimmte Bedingungen in Bezug auf die Nutzung und Ausstattung der vermieteten Räumlichkeiten festlegt. Diese Bedingungen müssen jedoch im Mietvertrag klar und deutlich festgehalten sein und dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
In Ihrem Fall scheint es, dass der Vermieter sehr strenge Regeln bezüglich der Ausstattung und Nutzung der Wohnung festgelegt hat. Es ist jedoch fraglich, ob diese Regeln in dieser Form zulässig sind. Insbesondere das Verbot, eigene Möbel in die Wohnung zu stellen, könnte unzulässig sein, da es Ihre Rechte als Mieter erheblich einschränkt.
Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der von Ihnen beschriebenen Situation um ein sogenanntes "Serviced Apartment" handelt. Bei dieser Art von Wohnraum handelt es sich in der Regel um möblierte Wohnungen, die für einen begrenzten Zeitraum vermietet werden und in denen der Vermieter zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Wäscheservice anbietet.
In solchen Fällen können strengere Regeln bezüglich der Nutzung und Ausstattung der Wohnung gelten. Ob diese Regeln in Ihrem Fall zulässig sind, hängt von den genauen Umständen und den Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag ab.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin