An Stellplätzen für KFZ (Tiefgarage und Außenbereich) sind Sondernutzungsrechte in TE eingeräumt und klar zugeordnet. ... Wenn ich mein Auto nur 1 x Monat aus der TG hole, benutze ich auch nur 1 x Monat das Licht dort, ein anderer fährt z.B. täglich mehrmals hinein und heraus ..., der Hausmeister kann meinen Stellplatz gar nicht gereinigt haben, weil mein Auto dort steht und kaum bewegt wird (nur als Annahme) in TE heißt es (entspricht ja auch dem WEG): "Die Tiefgarage und die übrigen Flächen stehen im Gemeinschaftseigentum aller 127 Wohnungs-bzw. ... - der Stellplätze getrennt erfasst und den Sondernutzungsberechtigten direkt zugeordnet, wozu die Gesamtsummen jeweils durch die Zahl der Stellplätze geteilt wird....halte ich durchaus für gerecht, ist dies aber auch "richtig" so im Sinne des WEG und insbesondere in Hinsicht zu der Frage, was unter Lasten und Kosten überhaupt zu verstehen ist?