Wasserschaden, Schimmelbfall in der Wohnung/ Mietminderung
vom 28.6.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Zur Sache selbst ist es wie folgt: Aufgrund der von Ihnen beschriebenen Mängel und Einschränkungen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. 1. ... Kosten einer Ersatzunterkunft, sofern ein Verbleib in der Wohnung unzumutbar ist. b) Wer muss zahlen? ... Ich möchte Sie hiermit auf weitere Mänge in meiner Wohnung ansprechen und eine Mietminderung sowie die Übernahme der Kosten einer Ersatzunterkunft beantragen.