Schönheitsreparaturen bei Umzug
vom 24.2.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Sie wohnt seit fast 11 Jahren in der Wohnung und in der Zwischenzeit wurden keine Malerarbeiten etc. durchgeführt. ... Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre durchzuführen - In Wohn- und Schlafräumen, Flure, Dielen und Toiletten alle acht Jahre einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre - in anderen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle zehn Jahre einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Nutzungszeit. ... Oder kann man ausziehen und der Vermieter muss es so akzeptieren?