Erstinformation für meinen Anwalt – Wohnungsübergabe
vom 25.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Juni 2025 Mieter einer Wohnung bei meinem damaligen Vermieter. ... Die Wohnung wurde übergeben, der Nachmieter wohnt längst dort, und bis vor Kurzem gab es keinerlei Beschwerden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wie der Vermieter nun im Nachhinein Forderungen aufstellt, obwohl: die Übergabe einvernehmlich abgeschlossen wurde, eine schriftliche Regelung mit dem Nachmieter vorliegt, wir telefonisch eine Einigung über den Kautionsabzug getroffen haben, kein offener Mangel dokumentiert wurde, und die Wohnung längst weitervermietet ist.