Dringende Anfrage zur rechtlichen Klärung hinsichtlich Mietkündigung
vom 13.12.2024
für 53 €
beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns mit einer dringenden Anfrage bezüglich unserer Mieterin Frau L. , die seit dem 01.08.2021 mit ihren zwei Kindern unsere Wohnung bewohnt. Die Miete wird durch das Jobcenter getragen, jedoch bestehen erhebliche Schwierigkeiten, die wir wie folgt schildern möchten: 1.Mietrückstände: Frau L. hat derzeit einen Mietrückstand von drei Monatsmieten. ... Unsere Fragen: •Ist es rechtens, Frau L. aufgrund der bestehenden Mietrückstände, Vertragsverletzungen und der Urkundenfälschung eine fristlose Kündigung auszusprechen?