Verantwortung und Kostenübernahme für neu angelegte Gartenanlage am Einzugstag
vom 28.8.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
"Falls der Garten (einschließlich Vorgarten) ganz oder teilweise zur Benutzung vermietet ist, verpflichtet sich der Mieter, diesen zu pflegen, den Rasen in regelmäßigen Abständen in der Wachstumszeit zu mähen, Pflanzen, Hecken, Sträucher und Bäume fachgerecht zu beschneiden und Blumenbeete und Wege vom Unkraut freizuhalten. ... Zusätzlich verlangt der Vermieter von mir, die volle Verantwortung für das Gedeihen der neuen Pflanzen, des Rasens und des Baumes zu übernehmen. ... Heute war der Vermieter persoenlich bei mir.