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24 Ergebnisse für vermieter keller alt geld

Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. ... Ohne gesonderte Tilgungsbestimmung werden Zahlungseingänge zunächst auf Heizkostenvorauszahlungen, dann auf Betriebskostenvorauszahlungen und dann auf die Nettokaltmiete und immer auf die älteste offene Forderung gebucht. ... Der Vermieter ist verpflichtet, die Sammelheizungsanlage vom 1.
Vermieterwechsel - Wir fühlen uns verjagt - An wen zahlen wir die Miete?
vom 26.12.2019 für 194 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Die Tür haben wir in Rücksprache mit dem alten Vermieter reparieren lassen, mit Rechnungsstellung an diesen. ... Der alte Vermieter hat nur gesagt, dass wir an den neuen Besitzer zahlen sollen, ihn ginge jetzt alles nichts mehr an. ... Wir haben vom alten Vermieter etwas schriftliches verlangt, aber er weigert sich.
Nachforderungen nach Unterzeichnung eines Wohnungsübergabe-Protokolls ohne Mängel.
vom 22.10.2018 63 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In der Küche hatte ich eine Ständerwand vor die alte schiefe Wand mit 3 Sorten Fliesen montiert. ... Er übergab uns das Sparbuch mit unserer Kaution und eine handschriftliche Vollmacht, damit wir das Geld abheben konnten. Leider hat die Bank das Geld nicht freigegeben, da die Vollmacht nicht gültig war.
Verkauf / Ablöse einer EBK an den Nachmieter ohne Zustimmung
vom 16.12.2017 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im August 2017 mietete ich eine Wohnung mit Einbauküche an (diese EBK war völlig runtergekommen, ungepflegt, teils Defekt, sicher schon älter als 20 Jahre und auf gut deutsch einfach nur assozial). Deshalb hab ich gleich beim Einzug diese Küche demontiert und trocken im Keller gelagert. ... Habe dann den Kontakt zum Vermieter hergestellt und meine Nachmieter sowie der Vermieter konnten sich einigen und sie schlossen das Mietverhältnis.
Mietrecht: Schadenersatz für geminderte Wohnqualität in Folge von Mängeln
vom 19.3.2015 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Etwaige Mängel würden ihn darüber hinaus nicht interessieren, sie lägen in der Zuständigkeit der Eigentümergesellschaft und er wolle „sein" Geld haben. ... Unser Vermieter räumte ausdrücklich die bereits seit langem bestehende Lärmproblematik ein. ... Weiterhin wurde mir von dortiger Seite versichert das selbstverständlich die ungestörte Nachtruhe der Anwohner – vor allem wegen der unmittelbaren Nähe des Alten- und Pflegeheims – über den Belangen des Denkmalschutzes steht.
kautionsrückzahlung/klagemöglichkeit
vom 13.3.2014 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo, folgender fall habe vor zwei jahren mit mein ex zusammengewohnt,mietvertrag wurde von beiden unterschrieben.kaution hatte ich alleine bezahlt.es war eine mindestmietdauer von 2 jahren vereinbart.dann bin ich nach ca 1 jahr ausgezogen und wurde aus dem mietvertrag entlassen.musste eine zusatzvereinbarung unterschreiben in der es u. a. hieß "ein abmieten oder die abtretung der hinterlegten kaution,auch an dritte,ist in jedem falle ausgeschlossen.ich und mein ex sollen uns im innenverhältnis über die kaution einigen.ich könne hierüber keinerlei ansprüche aus dem mietvertrag gegenüber dem vermieter mehr ableiten bzw geltend machen. nun ist mein ex seit 5 monaten ausgezogen,Im mietvertrag steht kautionsrückzahlung nach 3 monate vermieter weigert sich die kaution zurückzuzahlen.begründet wird das mit ölflecken auf dem parkplatz (die aber gereinigt worden sind,leider hatte der vermieter es bis zu diesem zeitpunkt schon gesehen)und das aus dem keller einer nachbarin etwas gestohlen wurde,wobei der vermieter ohne jegliche beweise mein ex damit beschuldigt.in einer email teilte er mit er möchte von weiteren fragen bezüglich der kaution in ruhe gelassen werden. mein ex hat den rückzahlungsanspruch bezüglich der kaution schriftlich an mich abgetreten,da ich ja die kaution bezahlt hatte. habe ich jetzt eine möglichkeit gegen den vermieter zu klagen?(unter berücksichtigung der Zusatzvereinbarung) der vermieter verrechnet u. a. mit der kaution ein neues waschbecken wg. eines haarisses und putzstreifen in den fenstern weshalb er da eine putzfirma holte.könnte ich ebenso dagegen angehen? falls mein ex klagen müsste,(er hat leider kein geld zum klagen)hätte er gute chancen zu gewinnen?
Entzug des Mietgebrauchs durch Baumaßnahmen und Abriß einer angemieteten Garage
vom 19.12.2013 85 € Historischer Preis
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Im November zog die alte Dame unten aus und man teilte uns mit (mündlich!) ... Der Keller wurde mit Baustützen vollgestellt, weil man die Decke absichern mußte, weil die tragende Mittelwand entfernt wurde, daß man kaum in den Keller und die Waschküche kam. ... Wir haben leider nur sehr wenig Geld und keine Rechtschutzversicherung.
Probleme beim Auszug von Immobilienverkäuferin
vom 27.2.2013 70 € Historischer Preis
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Hallo, Wir haben von einer, wie sich unserer Menschenkenntnis leider bewahrheitete, unbeschreiblich bösen 80 Jahre alten Frau eine Immobilie per Immobilienmakler gekauft. ... Bis auf eine schwarze Wand im keller (Waschküche), die aber vom M als trocken bezeichnet wurde, was ich hoffe, dass es stimmt. ... Er hätte den ganzen Mist eigentlich verhindern sollen für sein teures Geld.
Fristlose Kündigung, Umzugskosten und Schadensersatz!
vom 29.5.2011 35 € Historischer Preis
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Der Vermieter (Hausverwaltung vertritt den Eigentümer) hat uns mündlich zugesagt sich um den Boden (einen alten Dielenboden) zu kümmern, ebenso sei die Wohnung 2 Wochen vor Beginn des Mitverältnisses einzugsbereit - sodass wir genug Zeit haben beispielsweise die Wände in einer anderen Farbe zu streichen. ... Teilweise sind Fenster im Keller so baufällig, dass zwischen Fenster und Wand große Lücken klaffen. ... Wir haben uns oft versucht mit der zuständigen Dame zu einigen aber entweder heißt es nur: "Es steht momentan kein Geld zur Verfügung" oder "Am besten warten wir noch eine Weile ab".
Neues Bad in Mietwohnung
vom 25.4.2011 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
(Renovierung Keller, Fahrstuhl, 6 Wohnungen plus 2 Dachwohnungen, Treppenhaus, Fenster, Heizung, etc.) Wie können wir vom Eigentümer einen Abstand, ca 15.000 EUro (Bad jetzt 1,5 Jahre alt) erhalten? (Inklusive maßangefertigte wärmeabweisende Plisses in den Fenstern (ca. 18 Stück)/Wert ca. 4.000 Euro/3 Jahre alt)) Wir haben den Eigentümer/Hausverwaltung bereits angeschrieben.
Anfechtung des Mietvertrages , Probleme danach
vom 22.1.2011 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Keller war komplett feucht und moderig, teilweise Salpeter, was für uns von dem her kein Problem war, weil wir keine Ahnung hatten. ... Wir haben Fotos die von den Vermietern selbst ins Netz gestellt wurden, die zeigen das im Oktober dort noch handwerklich geabeitet wurde, Türen wurden überstrichen ,alle Fußböden erneuert, der Keller wurde frisch verputzt, Wände überall gestrichen alles Sachen die wir selbst hätten machen können und müssen. ... Wenn das Geld eingeht, wird die Kaution abgerechnet.
Fristlose Kündigung unter Bedingungen?
vom 5.12.2010 35 € Historischer Preis
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Diese waren so gravierend - Stellplatz nicht benutztbar, Keller nicht benutzbar, Dusche nicht benutzbar, Baumaterialien in der Wohnung, Wohnung nicht sauber und nicht geräumt, Bodenunebenheiten überall, Küche nicht fertig -, dass man die Wohnung nicht als fertig oder bewohnbar bezeichnen konnte. ... Natürlich lassen wir uns ungern erpressen, zumal wir ordentlich eine Wohnung gemietet haben, diese nicht fertiggestellt wurde, und wir jetzt auch noch zusätzlich zu unserem Schaden (wir wohnen zur Zeit bei Freunden, da wir aus der alten Wohnung Ende November ausgezogen sind, denn wir hatten ja die alte Wohnung gekündigt) auf die Kaution verzichten sollen - obwohl uns keine Schuld trifft, dass die Vermieterin ihre Wohnung nicht fertiggestellt hat.
Renovierungspflicht bei Auszug (BGH-Urteil Az VIII ZR 361/03)
vom 29.10.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hier die Details: -Mietbeginn: 01.07.2003 -Kündigung fristgerecht zum 31.01.2009 -Mietvertrag: Formularmietvertrag "Haus & Grund Düsseldorf und Umgebung, Ausgabe 2003" -Bei Übernahme der Wohnung waren Böden und Türen frisch renoviert, die Wände waren aber vom Vormieter alt tapeziert und alt gestrichen. ... Nach jeder Schönheitsreparatur hat der Mieter dem Vermieter hierüber Nachweise zu erbringen. (...) §12 Beendigung der Mietzeit 1. ... Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Garantie zum Zustand der Wände."
Feuchtigkeit und Schimmel: Neue Wohnung nicht beziehbar
vom 5.10.2008 190 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Fakt ist, das Kinderzimmer ist nicht bewohnbar - eine Wand ist bis aufs Mauerwerk aufgeklopft, die Heizungen stehen im Keller. ... Mein Sohn und ich wohnen weiterhin in der alten Wohnung nebenan, beim Papa. ... Wie stehen meine Chancen, Recht zu bekommen - oder zumindest mein investiertes Geld und welche Kosten kommen da auf mich zu?
Keller
vom 21.7.2008 25 € Historischer Preis
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wir haben eine 105 qm Wohnung und dazu keinen Abstellraum und im Mietvertrag keinen zugewiesenen Keller. die kellerräume sind alle offen und im Vorgespräch wurde uns zugesagt, dass wir unsere Sachen dort unterstellen können. Nun wollen wir gern Ordnung und klare Strukturen im Keller haben, da dieser doch alt (50-Jahre-BAu) ist und jetzt will der Vermieter Geld für die Kellernutzung haben!
Schönheitsreperaturen und
vom 27.11.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo 1) Mein Mietvertrag läuft eigentlich bis 30.11.2007 ,ich wohnte da seit den 01.07.06 ,also fast 1 und 1/2 Jahr, bin 24.11.07 ausgezogen ,übergabe war am 26.11.07 da die Nachmieter gedrängt haben mit Einverständnis des Vermieters , der Vermieter verlangt das ich die Kosten für die Schönheitsreperaturen wie;Anstreichen der Wände bezahle , ich habe die ganze Wohnung bei Einzug neu gestriechen ,kein Geld dafür bekommen..wohnte nur über Ein Jahr . 2)In der Wohnung war eine Einbauküche vorhanden ,die ich ausgebaucht habe und in den Keller gestellt habe ,da ich eine eigene Einbauküche habe ,der Vermieter war auch einverstanden . Jetzt bei Einbau der Küche hat der Vermieter festgestellt dass der Kühlschrank bei der Dichtung etwas rostig ist und verlangt einen neunen Kühlschrank oder es wird mir in die Rechnung gestellt ,hat meine Kaution einbehalten ...(Kühlschrank lt.Vermieter 2 Jahre alt) ich wollte den Kühlschrank zum Fachgeschäft bringen um einen Kostenvoranschlag zu machen und um zu sehen wie hoch der Schaden ist ,nun will der Vermieter einen neuen Kühlschrank kaufen ... da die neuen Nachmieter schon drin wohnen und einen benötigen lt.Vermieter. was soll ich tun ,bitte um Rat ,die -Zeit läuft.. danke magnolie
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Der Keller ist einem ganz schlimmen Zustand, alles bröckelt von den Wänden, es sieht dort aus wie nach dem Krieg und es ist extrem feucht, so dass man dort kaum etwas lagern kann. Ist der Vermieter verpflichtet, den Keller herzurichten? ... Weiterhin will der Vermieter die Kaution in bar von mir.
Schönheitsreparaturen bei Auszug - neuer Mietvertrag
vom 10.6.2007 25 € Historischer Preis
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Das Zimmer im Keller (Einliegerwohnung), in dem geraucht wurde, wird auch gestrichen. ... - kann der Vermieter nun anteilig Geld für das irgendwann nötige Streichen der Wände usw. verlangen? (Fenster, Türen usw. ist eigentlich alles alt bzw. total kaputt schon bei Einzug) - wenn ja, wie wird das vergütet (z.
Kündigungsfrist eines Mietvertrages bei Mängeln
vom 21.2.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich wohne mit meiner Familie 2Erw und 4Kinder in einem Mietshaus.Bei Einzug wurde im Mietvertrag der Keller als unbenutzbar beschrieben weil er ein alter Gewölbekeller ist und feucht ist.seit 2004 wohnen wir nun dort und vor einem Jahr schaute der Vermieter sich den Keller mit Handwerkern an,da die Feuchtigkeit jetzt schon zum Esszimmer hoch steigt das liegt direkt darüber.2005wurde mein kleiner Sohn geboren,der nun seit der Geburt sehr oft an Bronchitis leidet und daher auch schon im Krankenhaus lag immer wieder krank.das Dach ist auch nicht isoliert daher haben wir sehr hohe Heizkosten,es sollte im Januar2007 gemacht werden aber es ist wohl zu teuer.der Vermieter meint er hätte im Moment nicht das Geld dafür,Mäuse leben auf dem Dachboden und neuerdings im Kinderzimmer und Abstellraum.wir haben ein neues Haus gefunden und wollen umziehen daher meine Frage,Kann ich ausziehen oder muss ich mich an die 3monatsfrist halten?