Breitbandgebühren
vom 18.9.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Die Hausverwaltung meiner Mietwohnung zieht weiterhin die Breitbandgebühren für Fernsehen ein, obwohl dies seit Juli nicht mehr statthaft ist. ... Kann der Verwalter sich (rechtlich abgesichert) damit herausreden, die Überzahlung erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung (die erst im Herbst nächsten Jahres kommt) zu verrechnen? Muss ich das akzeptieren, oder kann ich mit Fristsetzung eine sofortige Rückzahlung und Anpassung der laufenden Nebenkosten verlangen?