6.2.2008
von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Kann dem Mieter eine Rahmenvertragsvereinbarung einer Gebäudeversicherung für alle von einem Verwalter verwalteten Mehrfamilienhäuser zugemutet werden, wenn das für den einzelnen Mieter bedeutet, dass alle 2 Jahre eine Prüfung der Schadenqute durch die Versicherung erfolgt und somit auch alle 2 Jahre die Versicherungsprämie entsprechend angepasst wird? ... Die Hausverwaltung wirft ein, dass die Rahmenvertragsvereinbarung günstig abgeschlossen werden konnte, weil eben alle Objekte mit eingeschlossen wurden. ... Ich benötige die Angaben, um meine Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung in diesem Punkt zu untermauern und wäre für alles dankbar, was mir bei meiner Begründung helfen könnte.