Miet-Whg. renoviert übernommen: Muss bei Auszug nach 5 Jahren renoviert werden?
vom 5.7.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Der Vermieter und eine externe Anwältin meinen, dass ich die komplette Wohnung renovieren muss, weil ich sie renoviert übernommen habe (siehe §27 Punkt 6: Die Wohnung wird fachgerecht renoviert übergeben: Decke und Wände Dispersionsfarbe weiß) Der Mietvertrag basiert auf Version Haus & Grund V 1424/3.15. Anbei die relevanten Textauszüge aus dem Mietvertrag: § 16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume 4. a) Ist die Wohnung in einem renovierten Zustand an den Mieter übergeben worden, so ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. ... Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigen oder reinigen zu lassen.