Haltungsverbot von zweitem Hund in Mietwohnung zulässig?
vom 21.2.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
In unserem Mietvertrag steht "Die Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern oder eine erteilte Zustimmung widerrufen, wenn konkret Betroffene Belange und berechtigte Interessen des Vermieters, der übrigen Bewohner des Hauses oder der Nachbarn entgegenstehen und das Interesse des Mieters an der Tierhaltung überwiegen."