Frage zur Wirksamkeit einer Indexmietklausel und Modernisierungsmieterhöhung
vom 18.12.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hagen Riemann / Hamburg
In meinem Mietvertrag ist eine Indexmiete gemäß § 557b BGB vereinbart. ... Das Recht zur Mieterhöhung bei Modernisierung gemäß § 559 BGB bleibt unberührt. ---------------------------------------------------------- AG Kreuzberg vom 27.10.2022 – 18 C 14/22 – Anmerkungen des Berliner Mietervereins Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer Indexklausel. ... Dass die Vermieterin in einem Schreiben bestätigt habe, dass keine Mietanpassung nach § 559 BGB geltend gemacht werde, führe zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.