Mietvertrag, Renovierung nach Kündigung
vom 25.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Im Mietvertrag haben wir zusätzlich mit dem Vermieter folgende Vereinbarungen getroffen: § 24 Zusätzliche Vereinbarungen Es gilt als vereinbart, dass das Mietobjekt bei Auszug in renoviertem Zustand übergeben wird. ... Unsere Fragen hierzu: - Sind die Schönheitsreparaturen aufgrund dieser Klauseln insgesamt unzulässig, oder sind wir dennoch verpflichtet, bei Auszug zu renovieren?