Mietvertrag Formulierung Schönheitreparaturen
vom 23.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dazu ist im MV §11 "Schönheitsreparaturen durch den Mieter" formularmäßig vorgegeben: bei 1.) "Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit und sobald sie durch den Mietgebrauch erforderlich sind." ... Kann man die Feststellung: „Renovierungen sind beim Auszug in jetziger Farbe durchzuführen" auch so deuten, dass für den Fall, dass bei Auszug –in Kenntnis von -§ 11– nur dann Renovierungen notwendig sind, wenn der Zustand es erfordert.