Schönheitsreparaturen wirksam auf Mieter übertragen?
vom 2.5.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Die untenstehende Klausel findet sich in meinem Mietvertrag. ... Ich habe gelesen, dass es bei kleinere Unklarheiten dazu kommen kann, dass die gesamte Klausel unwirksam ist. ... Die Kosten, die der Mieter für solche Arbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 6 % der Jahresnettomiete. § 10.6 gilt nicht für Kosten der Beseitigung anfänglicher Mängel und von Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, deren Handlungen sich der Mieter nicht zurechnen lassen muss und/oder sofern und soweit die jeweilige Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeit auf einem Mangel der Mietsache beruht und dem Vermieter diesbezüglich Gewährleistungsansprüche gegenüber den Werkunternehmern zustehen.