Vermieterin fordert private Telefonnummer/ Grund für Wohnungsbegehung ausreichend?
vom 27.8.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Das zweite Anliegen der Vermieterin: Sie möchte sich Zitat: "einen Eindruck über den aktuellen Zustand der von mir angemieteten Wohnung verschaffen und möchte diese "persönlich in Augenschein nehmen". ... Ist der angegebene Grund der Vermieterin für die Wohnungsbegehung ausreichend? ... Wäre eine "private" Wohnungsbegehung durch die Vermieterin wegen Verkaufsabsicht zur Einschätzung des Zustandes der Wohnung ohne Interessenten oder Makler rechtens?