Mietvertrag Formulierung Schönheitreparaturen
vom 23.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dazu ist im MV §11 "Schönheitsreparaturen durch den Mieter" formularmäßig vorgegeben: bei 1.) "Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit und sobald sie durch den Mietgebrauch erforderlich sind." Dann unter §29 bei Mietvertragsabschluss handschriftlich eingetragen: Die Wohnung ist neu renoviert.