Verleihung von Wohnraum - Berechnung von anteiligen Verbrauchskosten erlaubt?
vom 1.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Zwei Freunde bei mir sind nun in Not geraten (Gewalt in der Familie etc.) und haben mich gefragt, ob sie übergangsweise in meinem Haus wohnen dürfen. ... Meine Frage nun: Kann ich dem Paar (anteilige) Kosten für Gas, Wasser und Strom berechnen? Ich habe im Internet gelesen, dass Gerichte dies unterschiedlich werten: Das eine Gericht hält Nebenkosten schon für eine Art Mietzahlung und und begründet daraus, dass es keine Leihe, sondern Miete ist (mit allen Nachteilen für den Vermieter).