Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Mieter einer Wohnung. ... Der Vermieter hat jedoch das Recht, von dem Mieter statt der Durchführung der fälligen Schönheits- reparaturen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. 6. ... Die Kosten, die der Mieter für solche Arbeiten aufzuwenden hat, sind für jedes Vertragsjahr begrenzt auf 6 % der Jahresnettomiete. § 10.6 gilt nicht für Kosten der Beseitigung anfänglicher Mängel und von Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, deren Handlungen sich der Mieter nicht zurechnen lassen muss und/oder sofern und soweit die jeweilige Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeit auf einem Mangel der Mietsache beruht und dem Vermieter diesbezüglich Gewährleistungsansprüche gegenüber den Werkunternehmern zustehen.