Gewerbemietvertrag - Mieterhöhung nach §559 BGB
vom 27.3.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Umstellung der Wärmeversorgung 2.1 Die Versorgung der Mieträume mit Energie für Warmwasser und Heizung erfolgt derzeit über eine im Eigentum des Vermieters stehende Gastherme in den Mieträumen, wobei der Mieter einen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen zum Direktbezug von Gas abgeschlossen hat. 2.2 Der Mieter stimmt hiermit der Umstellung des Betriebs der dezentralen Gastherme in seinen Mieträumen auf die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme für Warmwasser und Heizung zu. ... Der Vermieter sorgt auf seine Kosten für den Anschluss der Mieträume an die Fernwärmeversorgung durch Versorgungsfirma. 2.3 Der Vermieter wird dem Mieter die Umstellung der Wärmeversorgung spätestens 2 Monate vor Umstellung in Textform ankündigen. 2.4 Die Kosten für die Versorgung der Mietsache mit Energie für Wärme sind auch nach erfolgter Umstellung vom Mieter unmittelbar zu tragen und direkt gegenüber dem jeweiligen Versorger bzw. ... Sollte eine direkte Versorgung und Abrechnung aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, werden die Kosten vom Vermieter anteilig auf den Mieter je nach Verbrauch umgelegt. [...]"