Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Mieter der Wohnungen, die an die Zentralheizung angeschlossen sind, profitieren von der Wärme aus den Holzöfen genauso, wie die Mieter der Holzöfenwohnungen von der Wärme aus den Wohnungen mit Zentralheizung profitieren.
Trotzdem müssen die Mieter der Holzöfenwohnungen ihr Holz zu 100% selber bezahlen. Sie bekommen keine 30% der Holzkosten von den Mietern der Wohnungen mit Zentralheizung ersetzt.
Deshalb wäre es eine unangemessene Benachteiligung der Mieter mit Holzöfen, diese an den Kosten der Ölheizung zu beteiligen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit die Ölheizung im Zuge einer Modernisierung durch eine andere Zentralheizung (zum Beispiel Gas oder Wärmepumpe) zu ersetzen, deren Leistung groß genug ist, dass Sie auch die beiden Wohnungen daran anschließen können, die jetzt noch Holzheizungen haben, diese Wohnungen an die neue Heizung anzuschließen, eine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB
zu berechnen und nach der Modernisierung die Kostenaufteilung 70% zu 30% auch für diese beiden Wohnungen durchzuführen.
Für den Fall, dass das vermietete Haus in Berlin liegt, sollten Sie mit einer möglichen Modernisierung jedoch bis zum Auslaufen des Mietendeckels warten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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