Unsere Fragen hierzu: - Sind die Schönheitsreparaturen aufgrund dieser Klauseln insgesamt unzulässig, oder sind wir dennoch verpflichtet, bei Auszug zu renovieren? ... Soweit die Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben worden ist, sind weder der Vermieter noch der Mieter verpflichtet, laufende Schönheitsreparaturen durchzuführen oder auf eigene Kosten durchführen zu lassen. ... Auch soweit die Wohnung renovierungsbedürftig ist, erkennt der Mieter diese im vorhandenen Zustand als vertragsgerecht an