Befristeter Mietvertrag gültig?
vom 3.7.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Die einzige Klausel in unserem Vertrag bezüglich der Laufzeit lautet: "Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von maximal fünf Jahren, also bis zum 31.03.2028 geschlossen, weil der Mieter die Räume auf Grund eines Sonderbedarfs nur zum vorübergehenden Gebrauch nutzt und beide Parteien sich darüber einig sind, dass die Dauer des Mietverhältnisses auf den zuvor benannten MaximalZeitraum begrenzt ist. Zur Beendigung des Mietverhältnisses zum 31.03.2028 bedarf es keiner gesonderten Kündigung."