Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen mit einem herzlichen "das kommt darauf an" beantworten.
1.) Laufzeit
Wie Sie selbst festgestellt haben, läuft der Vertrag zunächst bis 2015 ohne dass es einer Erklärung bedarf. Dann wäre eine Erklärung zur Option auf zwanzig Jahre nötig gewesen.
Diese Erklärung kann grundsätzlich mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden. Mündlich und schriftlich erklären sich von selbst. Mündlich ist zum Beweis weniger geeignet. Schriftliche Erklärung ist meist im Vertrag vereinbart und natürlich am besten für die Dokumentation.
Schlüssiges Verhalten kann allein darin liegen, dass Sie den Mietraum weiter benutzt und die Miete gezahlt haben, siehe 545 BGB.
Aber, und da kommt "es kommt darauf an" ins Spiel, wenn im Vertrag für die Optionserklärung eine Textform oder Schriftform verlangt wird oder gar 545 BGB ausgeschlossen wurde, dann ist schlüssiges Verhalten nicht ausreichend.
Gehen wir also davon aus, dass die Erklärung in Textform oder Schriftform hätte abgegeben werden müssen, leben Sie gerade ohne feste Laufzeit oder haben ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit neu abgeschlossen.
2.) Kündigungsfrist
Als erstes kommt wieder das "es kommt darauf an", nämlich auf das, was im Vertrag geregelt ist.
Steht dort nichts oder die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, so kommt es darauf an, ob Sie in der Laufzeit sind oder nicht.
Ohne Laufzeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Gewerbliche Räume nach 580a Absatz 2 BGB. Also spätestens am 3. Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals.
Hier wohl spätestens am 03.07.2020 zum 31.12.2020.
Die gesamte Antwort steht und fällt aber mit dem Inhalt des Vertrages.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen