seit zwei jahren habe ich einen gaststätenraum in einem kellergeschoss eines altbaugebäudes gepachtet. schon über einen längeren zeitraum war dort eine starke feuchtigkeitsbildung mit tendenz zu schimmelerscheinungen festzustellen. diese feuchtigkeit dringt durch das mauerwerk von aussenwänden herein. dies habe ich durch eine begutachtung durch einen architekten der als baugutachter zugelassen ist bestätigen lassen. da schon vorher über jahre das objekt als gaststätte betrieben wurde, wurden mir die räume als für diesen verwendungszweck geeignet übergeben. da jedoch der vorpächter jahre zuvor eine wandverkleidung vor das mauerwerk angebracht hat, war der tatsächliche zustand des mauerwerks nicht erkennbar und im laufe meiner mietzeit hat sich der zustand verschlechtert und war nicht mehr tragbar, da diese verkleidung aus gipskartonplatten erstellt war, die als feuchtigkeitssperre ungeeignet sind, da diese die feuchtigkeit im lauf der zeit aufnehmen. nachdem ich den verpächter über ein halbes jahr auf diese mängel aufmerksam gemacht habe und die dringende sanierung angeregt habe, hat der verpächter keinerlei massnahmen ergriffen und die kosten in meine verantwortung verlagert mit hinweis auf vertragliche instandhaltungspflichten meinerseits. nach kontroverser diskussion hat sich der verpächter (leider nur) mündlich mir gegenüber geäussert max. 7.000 euro für arbeiten zur verfügung zu stellen, obwohl verschiedene handwerkerangebote vorlagen die den gesamtaufwand auf ca. 15 - 20.000 euro bezifferten. aufgrund der mündlichen zusage (desweiteren waren noch weitere mängel zu beheben wie überalterte mehrfach gebrochene wasserleitungen) habe ich teilsanierungsarbeiten durchführen lassen und im zuge dieser baumassnahmen zeitgleich weitere modernisierungsmassnahmen mit erheblichem finanziellen aufwand zur neugestaltung der räume durchgeführt. die reinen arbeiten am mauerwerk wurden wunschgemäss auf rechnungsadresse des verpächters ausgeführt. alle weiteren arbeiten die der umgestaltung dienten auf meine rechnung. der verpächter hat dann nachträglich die auf ihn angefallene rechnung zurückgewiesen und ich habe diese kosten gegenüber den handwerkern verauslagt da ich diese im guten glauben auf kostenübernahme beauftragt habe. die baumassnahmen einschliesslich der arbeiten an wasserrohren haben sich über 4 wochen hingezogen, in denen ich die zahlung der pacht verweigert habe und die minderung schriftlich angezeigt habe. nachdem der verpächter die übernahme der kosten für die teilsanierungsmassnahmen, die mit dem zugesagten betrag durchführbar waren, verweigert hat und ich diese kosten getragen habe, habe ich im folgemonat die aufrechnung der pacht mit den kosten erklärt. worauf ich nun kurzfristig die fristlose kündigung erhalten habe mit aufforderung zur räumung innerhalb drei wochen. ist dies gerchtfertigt? generell wäre ich bereit das pachtverhältnis aufzulösen bei gegenseitiger einigung, da aber nun gerade erhebliche beträge in eine neugestaltung investiert wurden und der verpächter jegliche kostenübernahme verweigert und auch keine ablöse aufbringen will für die nun wertgesteigerte ausstattung, die beim herausreissen praktisch wertlos würde, ist für mich der weiterbetrieb die finanziell sinnvollere alternative und ich möchte die kündigung anfechten. für eine beurteilung der lage wäre ich dankbar. viele grüsse