Garagennutzung und Zugangsberechtigung
vom 15.4.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Habe im Juni 2024 eine Eigentumswohnung mit Garage gekauft. Die Verkäuferin bat um weiter Nutzung der Garage bis sie eine Alternative gefunden hat um die Sachen unter zu bekommen. Im Notarvertrag ist die Nutzung auf unbestimmter Zeit festgeschrieben,es besteht aber kein Mietvertrag,das war die Voraussetzung für den Verkauf der Eigentumswohnung.