Gebrauchsfortsetzung Mietwohnung nach Kündigung
vom 20.4.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Über die Wirksamkeit der Kündigung besteht konsens, es wurde nicht widersprochen und einer stillschweigenden Gebrauchsfortsetzung nach § 545 BGB wurde bereits in der Kündigung widersprochen. Aufgrund privater Probleme wird der Mieter es jedoch nicht schaffen die Wohnung zum 30.04. zu räumen. ... Ich würde die ganze Vereinbarung nun gerne schriftlich festhalten, da ich die Wohnung geräumt und gemalert zwingend Anfang Juni benötige.