WEG-Durchführungsbeschlusses für Baumaßnahme ohne Baugenehmigung
vom 4.10.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Widerspricht ein Durchführungsbeschluss (d.h. der Beschluss über die Beauftragung von Firmen und die Freigabe der Finanzmittel) für eine solche Baumaßnahme den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung kein von der Baubehörde genehmigter Bauplan und folglich auch keine darauf basierenden, belastbaren Kostenangebote vorliegen? ... Ist ein solcher Beschluss mangels ausreichender Entscheidungsgrundlage für die Eigentümer erfolgreich anfechtbar? ... Können sich die Verwaltung oder Beiratsmitglieder, die einem solchen "Blindflug"-Beschluss zustimmen, gegenüber der Gemeinschaft haftbar machen, wenn das Projekt später teurer wird oder scheitert?