Notfällung nach Sturmschaden, Versicherungsschutz
vom 10.8.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Der daraus entstandene Schaden ist korrekt reguliert worden. Da der Baum zu stark beschädigt war und beim Umfallen auf die stark befahrene Straße (einschließlich BVG-Buslinie und Haltestelle) kippen würde, stellte er ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und musste von einer Baumfirma mit Auftrag des Grundstückseigentümers notgefällt werden. ... Man könnte ja argumentieren, dass der Baum als durch den Sturmschaden beschädigter TEIL DES GRUNDSTÜCKES eine Gefahr darstellte und deshalb entfernt werden musste.