Austragen von Werbeflyern an potenzielle Neukunden B2B
vom 20.1.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Bin hier etwas verunsichert, da ich auf der IHK-Seite ganz oben folgenden Vermerk lese: "Jede Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach § 7 UWG ist grundsätzlich als belästigende Werbung anzusehen und deshalb unzulässig! ... Daher nun die Frage - ist das Einwerfen von adresslosen Werbeflyern bei Unternehmen erlaubt, solange am Briefkasten kein "Keine Werbung" Schild oder ähnliches hängt, oder ist das generelle Einwerfen von Werbeflyern in Briefkästen verboten?