Ich habe folgende Frage : die Sparkasse, die seinerzeit meine Mietbürgschaft gestellt hatte, hat : - ca. 1,5 Jahre nach Mietende und - nachdem ich zwischenzeitlich die Bank informiert hatte, dies nicht zu tun und die Bürgschaft aufgrund der nachweislich lange beendeten Mietzeit zu widerrufen (lt. ... Interessanterweise hat dieselbe SPK jedoch in einem parallel laufenden Verfahren, wo die Bürgschaft einer GmbH in Anspruch genommen werden sollte schriftlich nachgefragt, ob dies korrekt sei, oder dem widersprochen werden soll. - der Anwalt des Vermieters hat sich, gemäß den uns durch die SPK übersandten Unterlagen, nicht ausreichend legitimiert.